Freistehendes Mehrfamilienhaus Chesa Clüs. Am Ortsrand Zuoz, sonnige Lage in einem Wohnquartier, 17 km vom See. Zur Mitbenutzung: Garten. Im Hause: Skiraum, Zentralheizung, Waschmaschine (extra) (zur Mitbenutzung), Trockenraum. Im Winter bitte Schneeketten mitbringen, im Winter 4x4 empfohlen. Parkplatz beim Haus. Lebensmittelgeschäft 300 m, Restaurant 400 m, Café 450 m, Fahrradverleih 600 m, Bushaltestelle, Bahnstation 200 m, Hallenbad 18 km, See St. Moritz 17 km. Golfplatz (18 Loch) 300 m, Surfschule 23 km, Tennis 1 km, Wanderwege ab Haus 200 m, Skilift 1.2 km, Skipisten 800 m, Skiverleih 800 m, Skibushaltestelle, Kinderskischule 700 m, Langlaufloipe 600 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Nationalparkzentrum Zernez 17 km, Cafe Badilatti 600 m. Bekannte Skigebiete sind gut erreichbar: Zuoz 800 m, Corviglia St. Moritz/Celerina 15 km, Diavolezza - Lagalb 28 km. Bekannte Seen in der Umgebung sind gut erreichbar: St. Moritz 15 km, Silvaplana See 23 km, Silser See 29 km. Wandergebiete: Schweizer Nationalpark, Muottas Murgal. Bitte beachten: kein Fahrstuhl vorhanden. Eisenbahnlinie 50 m vom Haus. Weitere Unterkünfte sind buchbar.
Chesa Clüs 6, 3-Zimmer-Wohnung 85 m2 im 2. Stock. Geräumig, einfach und gemütlich eingerichtet: grosses Wohn-/Esszimmer mit TV. Ausgang zum Balkon. 1 Zimmer mit 1 x 2 Etagenbetten (90 cm, Länge 190 cm). 1 Doppelzimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 200 cm). Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, elektrische Kaffeemaschine, Kapseln für die Kaffeemaschine (Nespresso) extra, Racletteofen, Fondue Set (Chinoise, Käse)). Bad, sep. WC. Holzdielenboden. Balkon. Balkonmöbel. Sicht auf die Berge und die Landschaft. Zur Verfügung: Bügeleisen, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Parkplatz Nr. 6 (1 Auto) beim Haus. Bitte beachten: geeignet für Familien. Nichtraucher-Unterkunft, Nichtraucher-Haus. Kein Fahrstuhl. Die Schlüsselübergabe findet bei der Agentur Interhome in St. Moritz statt, 17 km. Flexibilität bei der Bettenaufteilung: Es stehen mehr Schlafmöglichkeiten zur Verfügung als die maximal zugelassene Personenzahl, diese darf dennoch nicht überschritten werden.