Die Hütte Ova Spin verfügt über: 1 Schlafzimmer mit 2 Einzelbetten (ca. 7 m2), 1 Schlafzimmer mit 4 Einzelbetten (ca. 16 m2), Küche (ca. 6 m2), Esszimmer mit Eckbank (ca. 12 m2), WC mit Waschmöglichkeit (ca. 6 m2), Dusche (ca. 3 m2), Vorraum/Gang (ca. 6 m2), und Abstellraum (für Lebensmittel, Schuhe, Ski, Fahrrad usw.) (ca.10 m2), Parkplatz vor dem Gebäude. Vorhanden ist unter anderem: elektrischer Strom, Ölheizung, Wäsche (für Bett, Küche und Bad), Geschirr uva.
Die Hütte Ova Spin verfügt über zwei Schlafzimmer (zwei Einzelbetten und vier Einzelbetten), einer Küche, ein Esszimmer, WC mit Waschmöglichkeit, Dusche, Vorraum und Abstellraum.
Konditionen und Extras
Für die Hüttenreinigung vor Abreise ist der Mieter selber verantwortlich. Die Hütte und ihre Anlagen ist sauber zu übergeben. Die Wäscheendreinigung ist im Preis inbegriffen und wird von der Vermieterin übernommen. Die Bettwäsche ist vor Abreise abzuziehen und dem Vertreter vor Ort zu übergeben. Die Vermieterin bzw. ihr Vertreter vor Ort alleine entscheidet über die Abnahme. Der Mieter schuldet der Vermieterin bei Nichteinhalten dieser Bestimmung eine Entschädigung für eine Nach-und Zusatzreinigung einen Betrag von 100.00 CHF/Std. Dieser Betrag wird bei Abreise fällig, wenn die Hütte von der Vermieterin nicht in genügend sauberem Zustand abgenommen werden kann. Sollte die Einrichtung beschädigt sein, muss diese ersetzt werden. Am Vorabend oder am Abreisetag überprüft die Vermieterin oder deren Vertreter vor Ort zusammen mit dem Mieter den Zustand der Hütte und deren Einrichtung. Der Mieter ist verpflichtet verursachte Schäden der Vermieterin zu melden. Gibt der Mieter den Schlüssel beim Wegzug nicht ab, so kommt er für die entstandenen Kosten auf. (Schlosserneuerung, Ersatzschlüssel usw.) Für allfällige Personen- und Sachschäden, welche durch die Benützung der gesamten Infrastruktur und des Materials entstehen, lehnt die Vermieterin jegliche Haftung ab. Es wird keine Gewähr für die Geeignetheit der Infrastruktur und des Materials für die beabsichtigte Nutzung geboten. Der Mieter hat der Vermieterin im Falle von Schadenersatzforderungen Dritter schadlos zu halten. Das Material ist nicht gegen Feuer-, Explosions- und Elementarschäden sowie Diebstahl versichert. Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht auf normale Abnützung zurückzuführen sind, sowie für verlorenes Material. Der Abschluss der nötigen Versicherungen ist Sache des Mieters. An Bauten und Installationen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Bei allfälligen Sachbeschädigungen, Materialverlusten oder zusätzlichen Reinigungsarbeiten durch unser Personal erfolgt die Verrechnung in bar vor Abreise. Die Vermieterin kann durch eine oder mehrere beauftragte Personen vor Ort vertreten werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
Ausstattung
2 Schlafräume, Grillmöglichkeit, Haustiere erlaubt, Küche separat, Kühlschrank, Töpfe Pfannen Geschirr
Badezimmer
Dusche
Dienstleistungen
Familienfreundlich, Wäscheservice
Freizeit-/Sportangebot des Gastgebers
Grillmöglichkeit
Unterkunftstyp
Hütte
Belegung
1-6 Personen
1-6 Erwachsene
0-5 Kinder (0-17 Jahr(e))